Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Alteruthemeyer Anhängerhandel- und Vermietung GmbH

Alteruthemeyer Anhängerhandel- und Vermietung GmbH
Geschäftsführer: Alwin Alteruthemeyer

Zur Grafentafel 9
49170 Hagen a.T.W.

Telefon: 0 54 05 / 87 73
E-Mail: anhaenger@alteruthemeyer.net

Sehr geehrter Geschäftspartner,
unabhängig von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir in jedem Problemfall versuchen, in konstruktiver Zusammenarbeit mit Ihnen zu einer für beide Seiten annehmbaren Regelung zu kommen. die Zufriedenheit unserer Kunden und Geschäftspartner hat für uns einen sehr hohen Stellenwert.

Anhängerverleih:
Der Mieter bestätigt die Kenntnisnahme der nachstehenden Vermietbedingungen mit seiner Unterschrift im Mietvertrag. Die Mietparteien vereinbaren übereinstimmend zum Mietvertrag die Gültigkeit folgender Geschäftsbedingungen.

Fahrzeugzustand/Reparaturen/Nutzer
1. Der Mieter bestätigt, dass er das Fahrzeug im verkehrssicheren, technisch einwandfreiem Zustand erhalten hat.
Erkennbare Mängel werden im schriftlichen Mietvertrag auf Seite 1 aufgelistet. Defekte Anhänger dürfen nicht verwendet werden.
2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und Regeln zu beachten.
Hierüber hat sich der Mieter vor Ingebrauchnahme des Anhängers zu informieren. Die Bedienungsanleitung kann beim Vermieter eingesehen werden, diese muss vor Inbetriebnahme des Anhängers verstanden worden sein. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob berechtigte Fahrer sich im Besitz einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis befinden. Vor Antritt jeder Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit, insbesondere auch die Sicherung der Ladung, zu prüfen. Stellt der Mieter Mängel fest sind diese in einem schriftlichen Mängelprotokoll zu rügen.
3. Wird während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit notwendig, kann der Mieter eine Werkstatt bis zur voraussichtlichen Höhe von 50 € an Reparaturkosten beauftragen.
Darüber hinausgehende Kosten müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Benutzung des Anhängers
1. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter, mit dessen Zustimmung auch dessen Mitarbeiter und Mitglieder seiner Familie
benutzt werden. Der Mieter hat zu prüfen, ob der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist Alle den Vertag berührende Bestimmungen gelten auch für den jeweiligen Fahrer.
2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zu keinen rechtswidrigen Zwecken zu nutzen oder zur Verfügung zu stellen. Fahrten außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters.
3. Während der Mietzeit ist regelmäßig die Verkehrssicherheit des Anhängers zu überprüfen. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, ebenso ist die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges zu beachten. Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein und eine überhöhte Ladung ist in jedem Fall zu vermeiden.
4. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Zurrgurte und sonstige Zubehörteile wie Zurrösen, Rampen etc (auch wenn diese vom Vermieter gestellt werden) verantwortlich.
5. Der Mieter ist verantwortlich , bei schlechten Straßenverhältnissen seine Geschwindigkeit anzupassen und Vorsicht walten zu lassen. Teile am Anhänger dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters ausgetauscht und/oder verändert werden.
6. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorischen Veranstaltungen, zu Testzwecken sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
7. Die gesetzlichen Grenzwerte (Nutzlast, Anhängelast, Höchstgeschwindigkeit etc) sind einzuhalten.
8. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung bei der Nutzung eines Anhängers mit „100 km/h-Zulassung. Die Vorschriften zum Zugfahrzeug (ABS und Massenverhältnis zum Anhänger etc.) sind zu beachten.
9. Der Mieter verpflichtet sich: a) den gemieteten Anhänger nicht auf öffentlichen Strassen, vom Zugfahrzeug getrennt abzustellen, b) den Anhänger für die Dauer der Parkzeiten mittels der Diebstahlsicherung gegen Diebstahl. abzusichern.
10. Firmen und Vereine haben ein genaues Fahrerverzeichnis zu führen und dieses mind. 12 Monate aufzubewahren.
11. Die Be-/ Endladung der Anhänger darf nur am angekoppelten Zugfahrzeug vorgenommen werden.
12. Bei Nutzung eines Motorradanhängers ist der Mieter verantwortlich für das sichere Verladen (mit mind. 2 Personen) und Verzurren der Motorräder.
Die Motorräder dürfen während des Transportes nicht auf dem Ständer stehen. Beim Transport ist auf ein ausgewogene Beladung zu achten. Die Ladungssicherungen sind während des Transportes ständig zu überprüfen.

Versicherung
Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger erstreckt sich auf Haftpflicht und Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 150 € und ist auf Europa beschränkt. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gemäß § 7 Gefahrgutverordnung Straße.
Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn der Anhänger entgegen der Bestimmungen benutzt wird. Hingewiesen wird auf folgendes bzgl. der Versicherung: Der Anhänger ist immer über das ziehende Fahrzeug haftpflichtversichert.

Mietpreis
1. Als Mietpreis gelten grundsätzlich die in der jeweiligen neuesten Preisliste des Vermieters erhaltenen Preise, sofern nicht ein besonderer Mietpreis vereinbart wurde.
Verrechnungsgrundlage sind die jeweils angefangenen 24 Stunden. Sonderpreise gelten nur für den Fall fristgerechter Zahlung. Wird das Fahrzeug nicht fristgerecht an die Mietstation zurück gebracht, hat der Mieter den Vermieter alle anfallenden Kosten zu erstatten, insbesondere Rückführung und Nutzungsausfall.
2. Der Vermieter kann vor Übergabe des Fahrzeuges eine Kaution in Höhe von max. 5.000 € verlangen. Der Mietpreis wird vor Übergabe fällig. Ist eine andere Zahlung vereinbart, ist diese innerhalb von 10 Werktagen zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung von banküblichen Zinsen, sowie Bearbeitungsgebühren. Unberührt hiervon bleiben weitergehende Ansprüche aus Verzug. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

Unfälle, Haftung, Anzeigepflicht
1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bei Rückgabe ist ein schriftlicher Unfallbericht einzureichen.
2. Eine Haftung für Schäden oder Verluste an Gegenständen, die mit dem Fahrzeug befördert oder in diesem liegengelassen wurden, sowie für Folgeschäden jeglicher Art ist für den Vermieter ausgeschlossen.
3. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt oder den Vertrag verletzt, usw. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurück zu geben, in dem er es übernommen hat.
4. Die Haftung des Mieters erstreckt sich neben den Reparaturkosten auch auf Schadennebenkosten wie:
Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung sowie Nutzungsausfallkosten.
5. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen Obliegenheiten und Verpflichtungen dieses Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Mieter voll.
6. Bei Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem das Fahrzeug dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Dem Mieter bleibt der Nachweis, das dem Vermieter kein oder ein geringer Schaden entsteht. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Sofern ein Schaden an dem Anhänger oder der Ladung des Mieters entsteht, haftet der Vermieter nicht. Der Mieter hat nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise verursacht wurde.

Ersatzleistung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des angemieteten Anhängers einen Ersatzanhänger zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück. Jeder weitergehende Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Reservierung
Reservierungen sind zur Tarifwahl verbindlich, jedoch nicht zur tatsächlichen Verfügbarkeit des Anhängertyps. Sämtliche Reservierungen sind erst nach Bestätigung des Vermieters als verbindlich anzusehen

Schriftform / Rücktritt
Der Mietvertrag kann nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises sofort oder innerhalb von 7 Tagen per Überweisung zu bezahlen. Der Restpreis ist bei Abholung des Anhängers plus vereinbarter Kaution sofort zu bezahlen. Der Mieter hat das Recht, die Aufhebung des Mietvertrages vor dem vereinbarten Mietbeginn zu verlangen. Erfolgt der Wunsch des Rücktritts bis acht Tage vor Mietbeginn, so kann der Vermieter maximal eine evtl. Anzahlung in Höhe von 30 % einbehalten, ggf. wird eine entsprechende Zahlung in Höhe von 30 % fällig. . Bis vier Tage vor Mietbeginn, gegen Bezahlung von 80 % des vereinbarten Mietpreises. Danach ist die Mietaufhebung bis zum vereinbarten Mietbeginn nur gegen Bezahlung von 90 % des vereinbarten Mietpreises möglich.

Datenschutzklausel
Folgende persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter in der EDV verarbeitet, gespeichert, übermitteln und genutzt werden: Name, Anschrift, Telefonnummer des Mieters, sowie offene Forderungen, die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen. Die Weitergabe der oben bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien, Inkassoinstitute, Anhängerhersteller. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der oben bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurück gegeben wird, vom Mieter gegebene Zahlungsmittel wie Schecks, Wechsel, Kreditkarten nicht eingelöst oder protestiert werden und die Mietwagenrechnung nicht bezahlt wird, das gemietete Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.

Rückgabe des Anhängers
1. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Er kann mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Die Kulanzfrist für die Rückgabe beträgt eine Stunde nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietzeit. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit dem Vermieter zurückzugeben.
2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen und die Herausgabe des Fahrzeuges im kompletten Zustand einschließlich des Zubehörs sowie der Fahrzeugpapiere zu verlangen.
3. Unabhängig vom vereinbarten Mietpreis kann dieser bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter berechnet werden. Bei nicht zeitgemäßer Rückgabe verfällt die Reservierungszusage für den Folgemieter. Daraus ergebene Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.
4. Wird der Mietgegenstand stark verschmutzt zurückgegeben, wird dem Mieter je nach Aufwand die Reinigung des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt: mindestens jedoch EUR 25,00.

Allgemeine Bestimmungen
1. Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er für die Person, Firma, oder der Organisation, für die er unterzeichnet hat, persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter versichert der Unterzeichner, dass er zum Abschluss des Mietvertrages, zur Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt ist.
2. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist deutsches Recht anzuwenden.
3. Bei Streitigkeiten über oder aus diesem Mietvertrag wird Osnabrück als Gerichtstand vereinbart.

Anhängerhandel:

Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Vertragsabschluss
1. In Prospekten, Anzeigen und auf Internetseiten enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.
2. Die Bestellung des Kunden in Schriftform, fernmündlich, per Gebot bei einer Internet-Auktion oder e-mail, stellt ein Angebot an uns auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Besteller ist eine Woche an seinen Auftrag gebunden. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn unsererseits eine Auftragsbestätigung erteilt wird, bzw. durch direkte Zusendung oder Übergabe der Ware innerhalb dieser Wochenfrist an den Kunden. Im Falle einer Internet-Auktion kommt der Vertrag ohne weitere Zwischenschritte mit dem auf das Verkäuferangebot Höchstbietenden zustande.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

Preise, Preisänderungen
1. Die Preise verstehen sich in EURO und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
2. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten ausgewiesenen Preise zzgl. Versandkosten. Irrtum vorbehalten. Anhänger müssen generell bei Verkäufer gegen Barzahlung / Vorausüberweisung abgeholt werden.
3. Der Versand der Ware erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse in Form der Vorausüberweisung auf das dem Kunden rechtzeitig mitgeteilte Konto des Verkäufers.
4. Auf Wunsch des Käufers kann auch ein Termin zur Abholung der Ware bei dem Verkäufer gegen Barzahlung vereinbart werden.

Lieferung
1. Vereinbarte Liefertermine oder –fristen sind vorbehaltlich der rechtzeitigen Belieferung des Verkäufers selbst und der Verfügbarkeit der Ware, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Vereinbarungen solcher Art bedürfen der Schriftform.
2. Etwaige Lieferhindernisse werden dem Käufer unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche mitgeteilt.
3. Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen beträgt die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist zwei Wochen. Fristbeginn ist der Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer.
4. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
5. Teillieferungen sind zulässig.

Versand und Gefahrübergang
1. Der Versand der Ware erfolgt nach Eingang der Zahlung auf das Konto des Verkäufers.
2. Mit Eingang der Bestellung wird die Ware seitens des Verkäufers für den Kunden reserviert. Erfolgt die Zahlung des Käufers nicht binnen einer Woche ab Vertragsschluß, so behält sich der Verkäufer eine anderweitige Verfügung über die Ware vor. Das Sammeln mehrerer Käufe ist ebenfalls nur innerhalb dieser Frist möglich und auf maximal 10 Artikel beschränkt.
3. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Sache an den Käufer über.
4. Teilt der Käufer mit, dass die Ware bei der Versendung beschädigt wurde, oder verloren gegangen ist, so wird der Verkäufer unverzüglich Ersatzansprüche gegenüber dem Verursacher anmelden oder Nachforschungsanträge stellen. Der Verkäufer ist zwischenzeitlich nicht verpflichtet, eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten, solange der Schaden oder Verlust ungeklärt ist.

Widerrufsrecht
1. Widerrufsbelehrung
PKW-Anhänger sind aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet. Das Fernabsatzgesetz findet daher nur Anwendung auf Anhänger, die sich nicht in der auslieferung befinden oder schon ausgeliefert wurden.
Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und erfolgte die Bestellung der Ware per Fernkommunikationsmittel oder Internet-Auktion, so hat der Käufer das Recht seine Vertragserklärung ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen, oder innerhalb dieser Frist, die Ware an den Käufer zurück zu senden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware kann der Käufer die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. : per Brief, Fax oder E-Mail, erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Versendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.

Der Widerruf ist zu richten an:

Alteruthemeyer Anhängerhandel- und Vermietung GmbH
Geschäftsführer: Alwin Alteruthemeyer
Zur Grafentafel 9
49170 Hagen a.T.W.
Telefon: (0 54 05)87 73
Fax: (0 54 05) 8 05 40 56
Mail: anhaenger@alteruthemeyer.net

2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen ( z. B. Zinsen ) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Die Rücksendung von Waren, für die zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung (Zahlung) noch nicht vollständig erbracht ist, erfolgt auf Kosten des Käufers.
Bei vollständig bezahlter und paketversandfähiger Ware im Wert von über 40 Euro erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Hierfür kann vom Verkäufer ein Paketaufkleber in Form einer "Freeway-Marke" angefordert werden.
Die Kosten für die Rücksendung von Ware mit einem Wert von bis zu 40 Euro trägt der Käufer, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Dieses gilt ebenso für Ware im Wert von über 40 Euro, wenn der Käufer zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung oder eine Teilzahlung noch nicht erbracht hat und die Ware der bestellten entspricht.
Nicht paketversandfähige Ware wird bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
3. Das Widerrrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.

Gewährleistung
1. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, so hat der Käufer zunächst die Wahl zwischen der Nacherfüllung durch Nachbesserung der Sache oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache.
2. Der Käufer hat die von ihm getroffene Wahl in deutlicher Form mitzuteilen.
3. Der Verkäufer ist berechtigt die Art der gewählten Nacherfüllung abzulehnen, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer ist.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt 2 Jahre, sofern der Käufer Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist. Ist er Unternehmer i. S. d. § 14 BGB beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr.

Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Eigentumsvorbehalt
1. Bei Lieferung ohne Vorkasse ( nur möglich mit entsprechender vorheriger schriftlicher Vereinbarung ), behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zusteht vor (Vorbehaltsware).
2. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
3. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden von uns nur gemäß der Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verarbeitet.

Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand, beim Handelskaufvertrag ist der Gerichtsstand am Sitz der Beklagten.

Sonstiges
1. Die im Rahmen der Auktion anfallenden Gebühren von Ebay trägt der Verkäufer.
2. Die Rechnung wird bei uns in der Buchhaltung abgelegt. Sollte der Kunde ein Rechnungsexemplar wünschen, so bitten wir uns dieses kurz per e-mail mitzuteilen.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Allgemeine Geschäftsbedingungen




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Zur Grafentafel 9
49170 Hagen am Teutoburger Wald

(zwischen Münster und Osnabrück)

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